Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Element im Arbeits- und Gesundheitsschutz und bildet die Grundlage für die sichere und gesunde Gestaltung von Arbeitsabläufen und –plätzen. Auf Basis der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung werden Unfälle bei der Arbeit verhindert und der Arbeits- und Gesundheitsschutz optimiert, indem mögliche Gefährdungen (einschließlich ihrer Wechselwirkungen) bewertet und geeignete Verbesserungsmaßnahmen formuliert und umgesetzt werden.
Zuständig für die regelmäßige Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen ist die jeweilige Führungskraft eines Verantwortungsbereichs. Die Aufgabe kann aber auch an eine andere, sachkundige Person übertragen werden, in diesem Fall übernimmt die Führungskraft eine Kontrollfunktion.
Rechtliche Regeln zur Gefährdungsbeurteilung:
Die Durchführdung einer Online-Gefährdungsbeurteilung soll der verantwortlichen Person eines Bereichs auf unkomplizierte Weise dabei helfen, zu überprüfen, ob bestimmte Anforderungen zum Arbeitsschutz/zur Arbeitssicherheit in ihrem Bereich erfüllt sind.
Die Überprüfung erfolgt dabei anhand von digitalen Fragebögen, die mit der Online-Umfrage-Applikation „Limesurvey“ umgesetzt wurden.
Ein Fragebogen besteht aus übergeordneten Hauptfragen und aus Detailfragen, die die Erfüllung der Anforderungen genauestens überprüfen. Sind die Anforderungen für einen Themenkomplex mit Sicherheit erfüllt, so beantwortet der Verantwortliche die jeweilige übergeordnete Frage mit „Ja“ und gelangt anschließend zum nächsten Punkt. Ist er sich jedoch bei einem Themenbereich nicht sicher, hat er die Möglichkeit diese Frage mit „Nicht sicher“ zu beantworten. Daraufhin erfolgt eine detaillierte Prüfung auf Erfüllung der Anforderungen anhand von Einzelfragen. Diese bestehen aus einer „Ja/Nein“-Abfrage. Sind die Sachverhalte ganz oder teilweise in einem Verantwortungsbereich nicht relevant, hat der Befragte die Möglichkeit mit „nicht zutreffend“ zu antworten. Anschließend wird automatisch erkannt, ob die Angaben den erforderlichen Anforderungen entsprechen. Ist dies nicht der Fall, hat der Befragte die Möglichkeit in einem „Freitext“-Feld Maßnahmen anzugeben, die zukünftig umgesetzt werden sollen, um mögliche Gefährdungen auszuschließen. Zudem besteht die Möglichkeit, zu markieren, dass externe Hilfe durch Fachkräfte benötigt wird, um eine bestehende Gefährdung zu beseitigen.
Am Ende jedes Fragebogens wird das persönliche Ergebnis angezeigt. Durch eine farbliche Unterscheidung lässt sich hier auf einen Blick erkennen, in welchen zuvor abgefragten Bereichen Verbesserungspotential besteht (rot) und für welche Bereiche die Anforderungen bereits vollständig erfüllt sind.
Neben dem jeweiligen Benutzer hat die für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit zuständige Abteilung die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Ergebnisse der durchgeführten Gefährdungsbeurteilungen. Sie kann den Verantwortlichen so eine Unterstützung bei der Schwachstellenbeseitigung bieten und zusätzlich anhand aller verfügbaren Gefährdungsbeurteilungen weitere Analysen durchführen und hochschulweite Problemfelder feststellen und beseitigen.